1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Website zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten herzustellen. Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in vier Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 5:
Zunächst wird der Projektinhalt festgelegt. Grundlage des Projektinhaltes sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website gemäß des gewählten Homepagemodells und vertraglich festgelegten Zusatzvereinbarungen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise unterstützen. Die Festlegung des Projektinhaltes soll sowohl die Anforderungen an den Umfang der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben und erste Festlegungen treffen zur Suchmaschinenoptimierung (insbesondere Google) sowie zum Einsatz eines Content Management Systems (CMS).
a.) Auf der Basis des Projektinhaltes erarbeitet der Auftragnehmer zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts und die Platzierung von Hyperlinks. Das Konzept umfasst die Einbindung eines Content Management Systems (CMS).
b.) Bei der Entwicklung des Konzepts hat der Auftragnehmer die Einbindung der folgenden Bestandteile zu berücksichtigen: Seiten, Bilddateien (Fotos, Grafiken und Logos), Tondateien, Videodateien, interaktive Elemente (Shoppingfunktion, Spiele o.ä.), Animationen, weitere Gestaltungselemente (Buttons, Maillinks o.ä.).
a.) Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Links, welche die einzelnen Webseiten verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, Werbebannern, Animationen, Tondateien und Videodatei. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Die Basisversion der Website muss weiterhin insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Website, insbesondere die Durchführung von Testläufen, möglich ist.
b.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die programmierten Webseiten für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gängigen Browserarten sowie mobilen Endgeräte (Smartphones) zu optimieren. Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.
a.) Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website. Diese muss vollständig funktionstüchtig sein.
b.) Nach der Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website zugänglich zu machen.
1. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts für die Website und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Website erforderlich sind.
2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erstellung des Projektinhaltes (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages) und des Konzepts (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) unterstützen, um dem Auftragnehmer eine detaillierte Konzeption zu ermöglichen.
3. Nach Erstellung des Konzepts für die Website (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Konzept den Anforderungen des § 2 Abs. 2 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
4. Nach Erstellung einer Basisversion (§ 2 Abs. 4 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies mitteilen. Wenn die Basisversion den Anforderungen des § 2 Abs. 4 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
5. Nach Fertigstellung der Endversion (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.
6. Spätestens nach Freigabe der Basisversion hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen: Texte, Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons), Videos, Informationen für interaktive Funktionen etc. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Ausgenommen ist lediglich die Beschaffung von Bildmaterial, Filmmaterial und Tonmaterial zu der sich der Auftragnehmer laut Webdesignvertrag verpflichtet hat.
7. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe der Basisversion schriftlich oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen: Metatext-Informationen, Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website, technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung etc.).
1. Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine Pauschalvergütung von zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Sämtliche einmalig von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages werden mit ihr entlohnt.
3. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß § 2 dieses Vertrages vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinausgehen vereinbaren die Parteien eine gesondert festzulegende Stundenvergütung zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
4. Unabhängig von der Pauschalvergütung gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers mit einem gesondert festzulegenden Stundensatz zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.
5. Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen: Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden mit einem gesondert festzulegenden Stundensatz zzgl. 19 % Mehrwertsteuer vergütet.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
2. Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
4. Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
1. Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.
2. Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
3. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
1. Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
2. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
5. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse zu wahren.
3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
1. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
2. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.
1. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Goslar.
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